Der Bezirk Schwaben stellt seit 2010 Menschen mit Schwerbehinderung monatlich 100 Euro für private Fahrten als Mobilitätsbeihilfe zur Verfügung, Rollstuhlfahrer, die auf Spezialfahrzeuge angewiesen sind, erhalten das Doppelte. Da die Preise für Taxis, insbesondere aber für Spezialfahrzeuge, seit 2010 stark angestiegen sind, wird die Beihilfe zum 1.1.2018 um 10 % erhöht.
Gerade auf dem Land, wo der öffentliche Nahverkehr schlecht ausgebaut ist und viele Haltestellen und Fahrzeuge nicht barrierefrei sind, konnte der Höchstbetrag schon mit zwei Fahrten im Monat verbraucht sein. Deshalb war die Anhebung nach acht Jahren überfällig.
Im Jahr 2019 erfolgt eine weitere Anhebung. Die Sätze betragen dann 120 Euro sowie 240 für Rollstuhlfahrer, die auf Spezialfahrzeuge angewiesen sind.
Die Fahrten müssen nachträglich unter Quittungsvorlage nachgewiesen werden. Zudem gelten die durch das Bundesteilhabegesetz angehobenen Grenzen für die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller.